Verbrauchsdatum

Anders als das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Verbrauchsdatum zu bewerten. Es steht auf leicht verderblichen Lebensmitteln als „Zu verbrauchen bis…“ und ist auch wörtlich gemeint: Nach Ablauf des Verbrauchsdatums darf das Lebensmittel nicht mehr verkauft, sondern muss tatsächlich entsorgt werden. Verbrauchsdatum und MHD dürfen daher nicht verwechselt werden. Im Unterschied zum MHD gibt das Verbrauchsdatum also genau an, bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel verbraucht werden darf. Leicht verderbliche Lebensmittel, zum Beispiel Hackfleisch und frisches Geflügelfleisch, können durch Keime verdorben und gesundheitsschädlich sein, ohne dass dies mit den eigenen Sinnen wahrgenommen werden kann. Auf diesen Lebensmitteln muss ein Verbrauchsdatum angegeben sein. Auch sollten hier unbedingt/zwingend die genannten Lagerungsbedingungen eingehalten und die Kühlkette beim Transport vom Geschäft nach Hause beachtet werden. Produkte nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollten nicht mehr verzehrt werden!

Anfragen an die Verbraucherzentralen zeigen, dass über die Bedeutung des MHDs häufig Unsicherheit besteht: Einige Verbraucher setzen das MHD mit dem Verbrauchsdatum gleich und interpretieren es als „Verfallsdatum“. Aus Sicht der Verbraucherzentralen sollten alle Kennzeichnungselemente und somit auch das MHD für Konsumenten gut verständlich sein. Denn häufig ist das MHD auf Produkten schlecht auffindbar, überklebt oder schwer lesbar. So bemerken manche Verbraucher die kurze Haltbarkeit eines Lebensmittels erst nach dem Kauf. Sie werden somit über die Qualität des Lebensmittels in Hinblick auf das Alter des Produktes getäuscht, beklagt die Verbraucherzentrale.