PMM College Teil 2: Unsere neue Warenkunde für Azubis, Profis und alle Interessierten. Diesmal dreht sich alles um die Bedeutung und den Unterschied von Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Verbrauchsdatum.
Wichtig: Das MHD ist kein Wegwerfdatum! Im Gegenteil, es ist ein Qualitätsdatum und gilt bei Lebensmitteln seit 1981 in Deutschland. EU-weit ist die Verordnung seit 2011 geregelt. Die für Verbraucher gut lesbare Kennzeichnung des MHDs erfolgt auf fast allen Lebensmitteln.
Ausnahmen gelten beispielsweise für Essig, Speisesalz, hochprozentigen Alkohol (mehr als 10 Volumenprozent), aber auch für Wein, Zucker in fester Form und Kaugummi sowie frisches Obst, Gemüse und bestimmte Backwaren.
Hersteller geben mit dem MHD an, bis zu welchem Datum – also wie lange – das jeweilige Lebensmittel seine produktspezifischen Eigenschaften beibehält. Das betrifft das Aussehen, den Geruch, den Geschmack und die Konsistenz. Das bedeutet, so lange werden die oben beschriebenen Qualitätsmerkmale unter vorgegebener Aufbewahrungsbedingung seitens des Herstellers garantiert.
Konservendosen erlauben einen besonderen Vorteil aufgrund ihres langen MHDs, meist über Jahre hinweg. So bietet Dosenware von Paul M. Müller wie etwa ADRIA-Birnen oder ADRIA-Tomaten eine Mindesthaltbarkeit von bis zu 3 Jahren ab der Produktion.
Meist sind die Lebensmittel jedoch auch nach Überschreiten des MHDs noch genießbar und sollten nicht gleich weggeschmissen werden. Statt wegwerfen gilt für den Verbraucher: Zuerst riechen und versuchen, dann entscheiden.
Demgegenüber steht das Verbrauchsdatum, welches auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie etwa Hackfleisch, Geflügelfleisch oder Rohmilch angegeben werden muss. Wichtig: Solche Lebensmittel mit überschrittenem Verbrauchsdatum dürfen nicht mehr verkauft werden und sollten auch auf keinen Fall mehr verzehrt werden.
Noch mehr Info bei uns im Glossar.