Verpackungsgesetz

Bereits 2018 gibt es einiges zu beachten. Am 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungs­gesetz die Verpackungs­verordnung ab. Nicht nur deutlich höhere Recyclingquoten werden dadurch gefordert, sondern es wird auch eine neue Zentrale Stelle installiert. Dann ist es für alle sogenannten Erst­inverkehrbringer wie Hersteller, Händler oder auch Importeure verpflichtend, bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle registriert zu sein. Die registrierten Erst­inverkehrbringer werden im Internet veröffentlicht. Dadurch wird sowohl für private als auch gewerbliche Kunden ersichtlich, ob Lieferanten oder Konkurrenten ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und sich an einem dualen System beteiligen. Die Registrierung muss selbstverständlich bereits 2018 erfolgen, um verpackte Waren ab 1. Januar 2019 auf den deutschen Markt bringen zu dürfen. Außerdem müssen alle Inverkehrbringer ihre Mengen an die Zentrale Stelle melden. Die Vollständigkeitserklärung für 2018 ist bereits bei der Zentralen Stellen abzugeben, an die auch die dualen Systeme die Mengen melden müssen. Mit dieser Datenzusammenführung wird die Prüfung deutlich vereinfacht.